1. Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für sämtliche von die House of Smoke GmbH gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen die vom Kunden bestellt wurden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und die House of Smoke GmbH, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.

Allfällig bestehende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die House of Smoke GmbH nur verbindlich, sofern diese von die House of Smoke GmbH schriftlich akzeptiert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck so gut wie möglich erreicht wird.

 

2. Datenschutz

Die House of Smoke GmbH hält sich an das schweizerische Datenschutzgesetz.

Auf Begehren einer Behörde kann die House of Smoke GmbH allerdings Kundendaten offenlegen. Zwecks Fakturierung und Inkasso bzw. Erfüllung der vertragsgemässen Leistungen darf die House of Smoke GmbH Kundendaten Dritten bekannt geben. De House of Smoke GmbH und ihre ausgewählten Partner dürfen Kundendaten zu Marketingzwecken für Dienstleistungen oder Produkte von der House of Smoke GmbH nutzen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Risiken im Zusammenhang mit der Benutzung des Internet hingewiesen.

 

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und die House of Smoke GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die House of Smoke GmbH zustande.

Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. Die House of Smoke GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung

(per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert.

 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF pro Stück, wenn keine andere Währung oder Preiseinheit angegeben ist. Wenn nicht anders erwähnt, ist die Mehrwertsteuer in den Preisen pro Stück enthalten. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für die Verpackung und den Versand (Fracht und Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Käufers. Wo nichts anderes vereinbart wird, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Die House of Smoke GmbH kann die Preise und Dienstleistungen jederzeit den Marktgegebenheiten anpassen. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen stimmt der Kunde der jeweiligen Fassung zu. Änderungen werden dem Kunden über die Webseite die House of Smoke GmbH bekannt gegeben. Preiserhöhungen werden so rechtzeitig bekannt gegeben, damit der Kunde noch unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen kann. Unterlässt er die Kündigung, so gilt dies als Genehmigung.

 

5. Vertragsrücktritt

Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat die House of Smoke GmbH das Recht, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern nach ihrer eigenen Beurteilung auf Grund der eingezogenen Auskünfte die Kaufpreisforderung als gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung, diesbezügliche Unterlagen dem Besteller vorzulegen, besteht nicht. Wird die House of Smoke GmbH eine bestehende oder wahrscheinliche rechtswidrige Nutzung der Dienstleistungen der House of Smoke GmbH durch den Kunden bekannt, so kann die House of Smoke GmbH den Kunden zur vertragsgemässen Nutzung anhalten. Widrigenfalls ist die House of Smoke GmbH berechtigt, ihre Leistungen für unbestimmte Zeit einzustellen oder den Vertrag fristlos ohne Schadenersatzfolgen aufzulösen. Das gleiche gilt bei Missachtung der vertraglichen Bestimmungen durch den Kunden. Infolge derartiger Massnahmen die House of Smoke GmbH entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

6. Lieferung

Die von die House of Smoke GmbH angegebenen Liefertermine sind – ohne anders lautende schriftliche Bestätigung – lediglich als Richtwerte zu verstehen. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. durch Nachschubprobleme des Vorlieferanten. Aus Lieferverzögerungen entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber die House of Smoke GmbH. Bei Betriebsstörungen, behördlichen Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie Streik oder Aussperrung, die trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, ist die House of Smoke GmbH, die Bestellung zu annullieren. Vom Käufer gewünschte Bestellungsänderungen oder –Annullierungen bedürfen für deren Rechtswirksamkeit einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit die House of Smoke GmbH. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Erfolgen zwischen der Bestellung und der Lieferung untergeordnete technische Änderungen beim Produkt, berechtigt dies den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.

 

7. Versandrisiko

Das Risiko des Untergangs der bestellten Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware zum Versand aufgegeben haben. Bei Aufgabe an die Post ist die Ware nicht grundsätzlich versichert. Teilweise versenden wir die Ware (soweit möglich) auch als Brief, normale Briefe sind nicht gegen Verlust versichert. Sollte eine solche Briefsendung verloren gehen, haftet die House of Smoke GmbH nicht für die Sendung bzw. für die Ware oder den Inhalt der Sendung

 

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe bzw. mit dem Versand der Produkte oder dem Erbringen der Dienstleistungen, gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über. Das Versandrisiko trägt der Käufer. Holt der Käufer/Auftraggeber die Produkte oder die in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht termingerecht bzw. zum vereinbarten Termin ab, werden sie während 5 weiteren Arbeitstagen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist lagern wir die Ware bzw. die in Auftrag gegebenen Arbeiten auf Kosten und Risiko des Käufers ein. Pro Tag an dem wir die Einlagerung vornehmen, werden mindestens 5.- CHF berechnent, bei grösseren Gegenständen entsprechend mehr.

 

9. Abnahme und Prüfung

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte/Arbeiten unmittelbar nach der Übergabe bzw. der Lieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und sonstige Beanstandungen der Lieferung sind der House of Smoke GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang/Erhalt der Produkte/Dienstleistungen, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Prüfung oder Anzeige erlischt jeder Garantie- und sonstige Anspruch des Käufers. Vorbehalten bleiben Schäden oder Mängel, die bei einer sorgfältigen Eingangsprüfung nicht erkennbar waren.

 

10. Gewährleistung

Als “zugesichert” gelten nur solche Eigenschaften des Produktes, die im schriftlichen Angebot ausdrücklich als zugesichert bezeichnet wurden. Die House of Smoke GmbH haftet dem Kunden für nachweislich absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schaden. Jede weitere Haftung, wie etwa für die der House of Smoke GmbH zur Vertragserfüllung herbeigezogenen Firmen oder Hilfspersonen, wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung der House of Smoke GmbH für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich im übrigen in jeder Hinsicht auf die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der Käufer verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der House of Smoke GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der House of Smoke GmbH besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller/Lieferanten an den Käufer abzutreten. Bei berechtigten Beanstandungen hat die House of Smoke GmbH die Wahl, das beanstandete Produkt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Käufer hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie anderen indirekten oder Folgeschäden. Die House of Smoke GmbH kann keine Gewähr für ununterbrochene und störungsfreie Inanspruchnahme ihrer Leistungen übernehmen. Allerdings steht dem Kunden bei Störungen das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn trotz zweimaliger Ansetzung einer angemessenen Frist die Störung von der House of Smoke GmbH nicht behoben wird. Nicht als Störung gelten allerdings Beeinträchtigungen infolge Drittverschulden oder Eigenverschulden des Kunden, etwa infolge:

Nichtbeachten der Betriebs/Installation oder Montagesvorschriften unsachgemässer Handhabung oder Pflege durch den Kunden zweckwidriger Benutzung der Produkte nicht durch vom Hersteller / Lieferanten autorisierte Personen vorgenommene Modifikationen oder Reparaturversuche von der House of Smoke GmbH nicht beeinflussbare Leistungsbeschränkungen oder Einstellung/Veränderungen auf Seiten Dritter (Wartung oder Nacharbeiten durch andere)

äussere Einflüsse, insbesondere Höherer Gewalt

 

Ebenfalls nicht als Störung gelten von der House of Smoke GmbH angekündigte Unterbrechungen ihrer Dienste, etwa zwecks Wartungsarbeiten oder Einführung neuer Technologien. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Käufer verursachte Mehrkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die House of Smoke GmbH auf Kosten des Käufers. In jedem Falle hält sich der Käufer an die von der House of Smoke GmbH bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen. Für Schäden aus der Missachtung dieser Verantwortung steht die House of Smoke GmbH nicht ein.

 

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird sowohl die einschlägigen schweizerischen als auch ausländischen Bestimmungen beachten. Werden dem Kunden der House of Smoke GmbH zwecks Nutzung ihrer Leistungen bekannt gegebene Informationen, oder Benutzeridentifikation zur verfügung gestellt, sind diese vertraulich zu behandeln. Passwörter sind geeignet zu wählen und dem entsprechend sicher aufzubewahren. Allgemein sind vom Kunden angemessene Sicherheitsvorkehren gegen die Inanspruchnahme der Leistungen der House of Smoke GmbH durch Unberechtigte zu treffen.

 

12. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgen auf Vorkasse. In einzelnen Fällen kann die House of Smoke GmbH, bei Auftragsannahme eine Vorrauszahlung von 30-100% verlangen. Bevor diese Anzahlung nicht geleistet wird, wir mit dem Auftrag nicht begonnen oder die entsprechende Ware nicht bestellt.

 

Auch bei Firmen, die der House of Smoke GmbH nicht bekannt sind, erfolgt die Lieferung generell nur gegen Vorkasse bei Versand bzw. gegen Barzahlung bei Abholung.

 

Entscheidet die House of Smoke GmbH, dass der Kunde auf Rechnung zahlen kann, gilt folgendes:

Die House of Smoke GmbH stellt dem Kunden für Produkte/Dienstleistungen mit deren Lieferung oder Übergabe, für ihre Leistungen eine Rechnung. Die Zahlungsfrist von 10 bzw. 14 Arbeitstagen ist auf der Rechnung vermerkt und muss eingehalten werden.

 

Andere Zahlungsfristen oder Zahlungavereinbarungen müssen vor Erteilung des Auftrags von der House of Smoke GmbH schriftlich bestätigt werden.

 

Bei Zahlungsverzug berechnet die House of Smoke GmbH Mahngebühren, diese sind wie folgt:

1. Mahnung 15.- CHF

2. Mahnung 20.- CHF

 

Ab der ersten Mahnung fallen zusätzlich zum geforderten Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. (OR 104 Abs. 1) an.

Diese Verzugszinsen berechnet die House of Smoke GmbH rückwirkend ab dem Tag, an dem die Rechnung fällig gewesen wäre. Die House of Smoke GmbH behällt sich vor, eine Betreibung einzuleiten oder die Forderung einem Inkasso-Unternehmen zu übergeben wenn: Die ursprüngliche Rechnung nach 35 Tagen nicht bezahlt ist bzw. trotz Zahlungserinnerung und 1. Mahnung keine Zahlung geleistet wird!

 

Die House of Smoke GmbH kann nach eigenem Ermessen ihre Leistungen zudem bis zur Bezahlung einstellen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos auflösen. Künftige Leistungen kann die House of Smoke GmbH von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

 

Zahlungen werden stets zur Honorierung der ältesten Rechnungsbeträge verwendet.

Der Käufer/Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von der House of Smoke GmbH zu verrechnen.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der House of Smoke GmbH bis zur vollständigen und vertragskonformen Bezahlung der Rechnungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherheit für die Saldoforderung der House of Smoke GmbH. Die House of Smoke GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register des Wohnsitzes bzw. Sitzes des Käufers eintragen zu lassen. Der Käufer hat auf Verlangen der House of Smoke GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu erteilen. Die Eintragung erfolgt alsdann ohne Mitwirkung des Käufers, aber auf dessen Kosten.

 

14. Übertragung von Rechten und Pflichten

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags zwischen der House of Smoke GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftlichkeit. Die Übertragung des Vertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Davon ausgenommen ist die Übertragung der der House of Smoke GmbH auf eine nahe stehende Person oder auf eine Rechtsnachfolgerin.

 

15. Änderung der AGB

Die House of Smoke GmbH kann die AGB jederzeit ändern. Die aktuellen AGB werden in geeigneter Weise bekannt gegeben, in der Regel auf der Website der House of Smoke GmbH (www.new-swiss.net) Widerspricht der Kunde den neuen AGB nicht binnen 30 Tagen, so gelten diese als akzeptiert.

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz der House of Smoke GmbH. Die House of Smoke GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Käufer oder Auftraggeber alternativ an dessen Wohnsitz bzw. Sitz gerichtlich zu belangen.

 

Stand der AGB 01.12.2014